Hauptuntersuchung für Traktoren: Vormerkungen möglich
15.06.2026, 09:50
Traktoren der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5 mit Erstzulassung von 2017 bis 2022 betroffen. Möglichst wenig Aufwand für Betriebe
Das Kraftfahrzeugamt des Landes teilt mit, dass auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5 mit Erstzulassung von 2017, 2018 und 2019 der Termin für die Revision auf den 31. Dezember 2026 verlegt wurde.
hh/ms