Hauptuntersuchung für Traktoren: Vormerkungen möglich

15.06.2026, 09:50

Traktoren der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5 mit Erstzulassung von 2017 bis 2022 betroffen. Möglichst wenig Aufwand für Betriebe

Seit Dienstag, 26. Mai, können beim Kraftfahrzeugamt des Landes Vormerkungen für die Hauptuntersuchung von landwirtschaftlichen Traktoren beantragt werden. Die Vormerkung ist direkt an den Schaltern der Landesprüfstelle (im Bild) für Fahrzeuge oder über eine der in Südtirol tätigen Autoagenturen möglich. (Foto: LPA/Kraftfahrzeugamt)
Seit Dienstag, 26. Mai, können beim Kraftfahrzeugamt des Landes Vormerkungen für die Hauptuntersuchung von landwirtschaftlichen Traktoren beantragt werden. Die Vormerkung ist direkt an den Schaltern der Landesprüfstelle (im Bild) für Fahrzeuge oder über eine der in Südtirol tätigen Autoagenturen möglich. (Foto: LPA/Kraftfahrzeugamt)

Das Kraftfahrzeugamt des Landes teilt mit, dass auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5 mit Erstzulassung von 2017, 2018 und 2019 der Termin  für die Revision auf den 31. Dezember 2026 verlegt wurde.

hh/ms