Elektromobilität
Südtirol soll sich mit Hilfe einer breiten Palette an Maßnahmen zu einer Modellregion für nachhaltige alpine Mobilität entwickeln. Folgende Maßnahmen sind umgesetzt worden:
Einleitung
Maßnahmen für Elektrofahrzeuge:
- Landesförderung von 2.000 € für den Ankauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen Elektrokraftfahrzeugen und von 1.000 € für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und mindestens gleich hohen Preisnachlass vom Konzessionär, wenn diese weniger als 50.000 € (ohne Mehrwertsteuer und Kosten und Steuern für die Zulassung) kosten,
- Befreiung von der Autosteuer für bis zu fünf Jahre,
- 30% (maximal 1.000 €) der Anschaffungskosten für Elektromotorräder oder Elektrokrafträder (Scooter),
- 30% (maximal 1.500 €) der Anschaffungskosten für Elektrocargoräder mit einer Mindestsgesamtlast von mindestens 150 kg.
Beiträge für die Errichtung von Ladestationen für die Elektromobilität.
FAQ Ladesysteme und Elektrofahrzeuge
Dienstleistungen für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften, Genossenschaften und Vereine
Die Zahlung der Anträge auf Auszahlung, die nach dem 01.12.2026 eingehen und sich auf im Jahr 2025 und 2026 gewährte Beiträge beziehen, erfolgt nach folgendem Zeitplan:
- Die Auszahlungsanträge, die bis zum 31.12.2026 eingehen, werden nach dem 29.01.2027 ausgezahlt.
- Die Auszahlungsanträge, die nach dem 01.01.2027 eingehen, werden im April 2027 ausgezahlt.
Dienstleistungen für Unternehmen
Servicemeldungen Elektromobilität
Neue Dienste für die Elektromobilität
Das Verwaltungsamt Mobilität hat neue Dienste für Elektrofahrzeuge und Ladesysteme für Privatpersonen , Behörden und Vereine veröffentlicht!
06.05.2024, 12:30

Kontakte
Verwaltungsamt Mobilität
Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bozen (BZ)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Letzte Aktualisierung: 02/07/2026

