Mietbusunternehmen

Kraftverkehrsunternehmen zur Beförderung von Personen

Als Mietbusunternehmen werden jene Kraftverkehrsunternehmen bezeichnet, die mit Kraftfahrzeugen, welche ihrer Bauart und Ausstattung nach geeignet und dazu bestimmt sind, einschließlich des Fahrers mehr als neun Personen befördern und diese Dienste der Öffentlichkeit oder bestimmten Benutzergruppen anbieten. Es wird unterschieden:

1. Verkehrsleiterin/Verkehrsleiter Personentransport

Die Aufgaben des Verkehrsleiters in Mietbusunternehmen werden von der Verordnung (EG) 1071/2009 festgelegt. Erfahren Sie mehr dazu im Dienst Fachliche Eignung für den Personenverkehr.

2. Busfahrerin/Busfahrer mit folgenden Führerscheinarten:

  • Führerschein D1: alle Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein D1 werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
  • Führerschein D1+E: Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse).
    Zur Prüfung für den Führerschein D1+E werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
  • Führerschein D: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein D werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind.
  • Führerschein D+E: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse).
    Zur Prüfung für den Führerschein D+E werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind.
  • Im Falle von Linienbussen, Mietdienst mit Fahrer und Schülerbussen nur in Verbindung mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC).

Kontakte

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr