Kombinierter Verkehr
Das Land Südtirol hat sich zum Ziel gesetzt, den ständig zunehmenden Transitverkehr auf der Straße entlang des Brennerkorridors in Südtirol einzudämmen.
Es bedarf verschiedener verkehrspolitischer Maßnahmen, um die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Straße auf die Schiene zu unterstützen.
Das Land Südtirol gewährt in diesem Sinne Beiträge zur Förderung des Kombiverkehrs. Kombiverkehr, auch als intermodaler Verkehr bezeichnet, bedeutet, dass die Güterbeförderung mit zwei oder mehreren Verkehrsträgern, wie zum Beispiel mit Lastkraftwagen und Eisenbahn, erfolgt.
Pressemitteilungen zum kombinierten Verkehr:
- Warentransport: Drei Millionen Euro für Verlagerung auf Bahn vom 4. April 2023
- Warentransport: Drei Millionen Euro für Verlagerung auf Bahn vom 22. März 2022
- Kombiverkehr auf Schiene: Bis 15. November um Beitrag ansuchen vom 7. November 2020
- Mehr Verkehr auf Schiene: Sechs Millionen Euro für Kombitransport vom 22. Oktober 2019
- Kombiverkehr auf Schiene: Bis 13. September um Beitrag ansuchen! vom 27. August 2019
- Kombiverkehr auf Schiene: Bis 31. August um Beitrag ansuchen! vom 1. August 2018
- Euregio 1/6: Gemeinsam für weniger Verkehr auf der Brennerachse vom 23. Mai 2018
- Güterverkehr auf Schiene: Brüssel befürwortet Förderung vom 7. Dezember 2017
- Brennerachse: Beiträge für Kombiverkehr – RoLa vom 14. Juni 2017
Beiträge zur Förderung des Kombiverkehrs
Der Antrag kann durch MTOs (Multimodal Transport Operator) und Eisenbahnverkehrsunternehmen gestellt werden.
Zuständiges Amt
Verwaltungsamt Mobilität
Landhaus 3B, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bozen (BZ)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr