Kombinierter Verkehr

Das Land Südtirol hat sich zum Ziel gesetzt, den ständig zunehmenden Transitverkehr auf der Straße entlang des Brennerkorridors in Südtirol einzudämmen.
Es bedarf verschiedener verkehrspolitischer Maßnahmen, um die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Straße auf die Schiene zu unterstützen.
Das Land Südtirol gewährt in diesem Sinne Beiträge zur Förderung des Kombiverkehrs. Kombiverkehr, auch als intermodaler Verkehr bezeichnet, bedeutet, dass die Güterbeförderung mit zwei oder mehreren Verkehrsträgern, wie zum Beispiel mit Lastkraftwagen und Eisenbahn, erfolgt.

Pressemitteilungen zum kombinierten Verkehr:

Beiträge zur Förderung des Kombiverkehrs

Der Antrag kann durch MTOs (Multimodal Transport Operator) und Eisenbahnverkehrsunternehmen gestellt werden.

Zuständiges Amt

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr