Führerscheinarten

Führerscheine A# (Motorradfahrer)

  • Führerschein AM: zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Leistung bis zu 4 KW bei Elektromotoren
    Zur Prüfung für den Führerschein AM werden Personen zugelassen, die 14 Jahre alt sind.
  • Führerschein A 1: Krafträder bis zu 125 cm3 und 11 kw, bei denen das Leistung/Leergewicht Verhältnis 0,1 kw/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kastenwagen bis zu 15 kw und Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die nicht die Grenzwerte bezüglich Gesamtgewicht oder Ausmaße für Krafträder überschreiten und nicht schneller als 40 km/h fahren können.
    Zur Prüfung für den Führerschein A 1 werden Personen zugelassen, die 16 Jahre alt sind.
  • Führerschein A 2: Krafträder, mit oder ohne Beiwagen , bis 35 KW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht Verhältnis 0.2 KW nicht übersteigt und alle Krafträder, mit oder ohne Beiwagen (ab 24 oder 20 Jahren).
    Zur Prüfung für den Führerschein A 2 werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind.
  • Führerschein A: Alle vorgenannten Motorräder und gleichgestellte Fahrzeuge und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 21 KW (ab 21 Jahren)
    Zur Prüfung für den Führerschein A werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind oder 20 Jahre, wenn sie bereits seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines A2 Führerscheines sind.
  • Minderjährige (unter 18) dürfen keine Beifahrer mitnehmen.

Führerscheine B# (Autofahrer)

  • Führerschein B1: Quads mit einem Leergewicht bis zu 400 kg und mit einer Leistung bis zu 15 KW. Zur Prüfung für den Führerschein B1 werden Personen zugelassen, die 16 Jahre alt sind.
  • Führerschein B: nur in Italien - Motorkrafträder bis zu 11 KW und nur in Italien - Motorkrafträder bis zu 11 KW. I; Personenkraftwagen im Taxi- oder Mietdienst mit Fahrer; nur mit Zusatzqualifikation (KP) (Abschnitt weiter unten), dreirädriges Motorradgespann im Taxi oder Mietdienst mit Fahrer; nur mit Zusatzqualifikation (KA) (Abschnitt weiter unten, ab 21 Jahren), Kraftwagen bis zu 3.500 kg und bis zu 8+1 Sitzplätzen (auch Camper), + Anhänger bis zu 750 kg, wobei die Gesamtmasse von 4.250 kg nicht überschritten werden darf, Kraftwagen bis zu 8 +1 Sitzplätzen und mit einem Anhänger von über 750 kg, wobei die Fahrzeugkombination insgesamt 3.500 kg nicht überschritten werden darf. Zur Prüfung für den Führerschein B werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind.
  • Führerschein B, Kodex 96: Kraftwagen bis zu 8 +1 Sitzplätzen und mit einem Anhänger von über 750 kg. Da nun die Fahrzeugkombination die 3.500 kg überschreitet, muss eine Fahrprüfung abgelegt werden. Maximal zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg. Zur Prüfung für den Führerschein B, Kodex 96 werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind.
  • Führerschein B+E: Kraftwagen bis zu 3.500 kg und bis zu 8 + 1 Sitzplätzen und Anhänger von über 750 kg bis zu 3.500 kg. Zur Prüfung für den Führerschein B+E werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind und bereits einen Führerschein B besitzen.

Führerschein C# (LKW-Fahrerin/LKW-Fahrer)

  • Führerschein C1: Kraftfahrzeuge (ohne Autobusse) bis zu 8+1 Sitzplätzen zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit oder ohne Anhänger bis 750 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein C1 werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind.
  • Führerschein C1 + E: Kraftfahrzeuge (ohne Autobusse) der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 12.000 kg übersteigt.
    Zur Prüfung für den Führerschein C1+E werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind.
  • Führerschein C: Kraftfahrzeuge (ohne Autobusse) bis zu 8 + 1 Sitzplätzen über 3.500 kg, mit oder ohne Anhänger bis 750 kg und  außergewöhnliche Arbeitsmaschinen. Kraftfahrzeuge für spezifische Transporte oder Sonderverwendungen über 3.500 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein C werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
  • Führerschein C+E: Lastkraftwagen, Sattelzugmaschienen (nicht Autobusse) der Klasse C mit Anhänger über 750 kg und Straßenzüge (nicht Autobusse) der Klasse C mit Anhänger über 750 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein C+E werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
  • Der Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC)(Abschnitt weiter unten) ist immer dann Pflicht, wenn der Lastkraftwagen für den gewerblichen Gütertransport zugelassen ist oder der Angestellte des Werkverkehrsunternehmens als Fahrer angestellt ist.

Führerschein D# (Busfahrerin/Busfahrer)

  • Führerschein D1: alle Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein D1 werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
  • Führerschein D1+E: Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse).
    Zur Prüfung für den Führerschein D1+E werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
  • Führerschein D: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg.
    Zur Prüfung für den Führerschein D werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind.
  • Führerschein D+E: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse).
    Zur Prüfung für den Führerschein D+E werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind.
  • Im Falle von Linienbussen, Mietdienst mit Fahrer und Schülerbussen nur in Verbindung mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC) (Abschnitt weiter unten).

Andere Fahrerbescheinigungen

Berufsbefähigungsnachweis (CAP)

Es gibt folgende Fahrerbescheinigungen (CAP):

KA: für das Führen von dreirädrigen Motorradgespannen im Taxi oder Mietdienst mit Fahrer mit einer Gesamtmasse bis 1,3 T.

KB: für das Führen von Taxis, Mietwagen mit Fahrern oder Motorradgespannen im Taxi oder Mietdienst mit Fahrer mit einer Gesamtmasse von mehr als 1,3 Tonnen.

Um die Fahrerbescheinigung zu erlangen muss man eine mündliche Prüfung ablegen und den entsprechenden Führerschein besitzen (a oder B).

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN- CQC)

Seit 10. September 2008 müssen die Berufskraftfahrenden im Linienverkehr und in Mietbussen und seit 10. September 2009 die Berufskraftfahrenden im Gütertransport den Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen (FQN- CQC).

Die Normen für die Aus- und Weiterbildung der Berufskraftfahrenden stammt aus der EU-Richtlinie 2003/59/EG. Als Berufskraftfahrenden gelten Fahrenden mit Führerscheinen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E e DE und richtet sich an fahrenden, die eine Tätigkeit (haupt)beruflich ausüben (z.B.: Fahrerin oder Fahrer von gewerblichen Transportunternehmen, Busfahrerinnen oder Busfahrer  von MMF oder Liniendiensten).

Gefahrgutfahrer/Gefahrgutfahrerin

Um Fahrzeuge lenken zu können, die Gefahrgut befördern, das nicht unter eine Befreiung fällt (Informationsblatt zu den Befreiungen), müssen Sie im Besitz des A.D.R.-Berufsbefähigungsnachweises sein. Um zur Prüfung für den A.D.R.-Berufsbefähigungsnachweis antreten zu können, müssen Sie folgende Kursstunden absolvieren:

Bootsführerscheine

Fairline Motorboot Quelle: Wikimedia commons
Fairline Motorboot Quelle: Wikimedia commons

Für alle Boote über 24 Metern und für einige Boote unter 24 Metern benötigt.
Die Prüfungen für den Erwerb des Bootsführerscheins werden auf Anfrage durchgeführt:

  • etwa 8  Termine pro Jahr

Die theoretische  Prüfung  wird  in Bozen, die praktische Prüfung hingegen in Riva del Garda abgelegt.

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Öffnungszeiten Führerscheinbereich

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr