Schifffahrt
Um die gewerbliche Tätigkeit des Raftings, Kanufahrens oder des Befahrens von Seen (Personentransport) ausüben zu können, müssen Sie ein entsprechendes Ansuchen an das Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität richten. Gewisse Wasserläufe sind nicht oder nur in einigen Teilstücken befahrbar. Das Benutzen der Wasserläufe mit Raftingbooten und Kanus ist auch zeitlich eingeschränkt. Der Beschluss der Landesregierung vom 14. Jänner 2025, Nr. 18 listet die erlaubten Strecken für Rafting und Kanus und Canioning auf.
Das Amt für Wildtiermanagement erteilt in einzelnen Fällen aufgrund begründeter Anträge eine Ausnahmegenehmigung für die vom entsprechenden Beschluss der Landesregierung nicht vorgesehenen Zeiten.
Zuständiges Amt
Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bozen (BZ)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Letzte Aktualisierung: 01/08/2025