Beiträge zum Bau und zur Modernisierung von Seilbahnanlagen
Das Land fördert die Entwicklung und den effizienten Betrieb von Seilbahnen im öffentlichen Dienst
In Form von Beiträgen gewährt das Land Investitionsbeiträge zur Finanzierung von Vorhaben für den Bau, die Qualitätssteigerung, die - auch teilweise - technische Innovation, die Steigerung der Förderleistung, den Austausch von Teilen der Anlage, die gesetzlich vorgeschriebene periodische Revision einschließlich der Arbeiten für die Verschiebung der Tragseile sowie die technische Verbesserung und Modernisierung der Fahrkartenausgabesysteme und der Lesegeräte von:
- Seilbahnanlagen im allgemeinen öffentlichen Transportdienst, die entweder allein oder als Fortsetzung anderer öffentlicher Transportlinien eine Verbindung zwischen Straßen oder Eisenbahnen und Ortschaften oder zwischen den Ortschaften darstellen,
- Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst zu Sport- oder Erholungs- und touristischen Zwecken.
Zuständiges Amt
Amt für Seilbahnen
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bolzano (BZ)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr