Berufe im Verkehrswesen
Zum Inhalt dieser Seite
- LKW-Fahrerin/LKW-Fahrer (Führerschein C#)
- Busfahrerin/Busfahrer (Führerscheine D#)
- Verkehrsleiterin/Verkehrsleiter Gütertransport
- Verkehrsleiterin/Verkehrsleiter Personentransport
- Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutbeauftragte
- Gefahrgutfahrer und Gefahrgutfahrerin
- Seilbahnbedienstete
- Fahrschulen: Lehrpersonen
- Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrerin/Fahrer
- Begleitdienst Sondertransporte
- Pilot/in oder Kapitän/in
- Rafting Guide
LKW-Fahrerin/LKW-Fahrer (Führerschein C#)
- Führerschein C1: Kraftfahrzeuge (ohne Autobusse) bis zu 8+1 Sitzplätzen zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit oder ohne Anhänger bis 750 kg.
Zur Prüfung für den Führerschein C1 werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind. - Führerschein C1 + E: Kraftfahrzeuge (ohne Autobusse) der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 12.000 kg übersteigt.
Zur Prüfung für den Führerschein C1+E werden Personen zugelassen, die 18 Jahre alt sind. - Führerschein C: Kraftfahrzeuge (ohne Autobusse) bis zu 8 + 1 Sitzplätzen über 3.500 kg, mit oder ohne Anhänger bis 750 kg und außergewöhnliche Arbeitsmaschinen. Kraftfahrzeuge für spezifische Transporte oder Sonderverwendungen über 3.500 kg.
Zur Prüfung für den Führerschein C werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind. - Führerschein C+E: Lastkraftwagen, Sattelzugmaschienen (nicht Autobusse) der Klasse C mit Anhänger über 750 kg und Straßenzüge (nicht Autobusse) der Klasse C mit Anhänger über 750 kg.
Zur Prüfung für den Führerschein C+E werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind. - Der Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC) ist immer dann Pflicht, wenn der Lastkraftwagen für den gewerblichen Gütertransport zugelassen ist oder der Angestellte des Werkverkehrsunternehmens als Fahrer angestellt ist.
Busfahrerin/Busfahrer (Führerscheine D#)
- Führerschein D1: alle Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg.
Zur Prüfung für den Führerschein D1 werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind. - Führerschein D1+E: Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse).
Zur Prüfung für den Führerschein D1+E werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind. - Führerschein D: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg.
Zur Prüfung für den Führerschein D werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind. - Führerschein D+E: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse).
Zur Prüfung für den Führerschein D+E werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind. - Im Falle von Linienbussen, Mietdienst mit Fahrer und Schülerbussen nur in Verbindung mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC).
Verkehrsleiterin/Verkehrsleiter Gütertransport
Die fachliche Eignung muss im Falle einer Transporttätigkeit mit Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 1,5 Tonnen nachgewiesen werden.
Die Person, die mit der tatsächlichen und dauerhaften Leitung der Transporttätigkeit beauftragt ist, muss die fachliche Eignung besitzen. Sie wird als „Verkehrsleiter oder Verkehrsleiterin“ bezeichnet. Siehe auch Voraussetzungen und Fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr.
Verkehrsleiterin/Verkehrsleiter Personentransport
Die Aufgaben des Verkehrsleiters in Mietbusunternehmen werden von der Verordnung (EG) 1071/2009 festgelegt. Siehe auch Fachliche Eignung für den Personenverkehr Fachliche Eignung für den Personenverkehr
Gefahrgutbeauftragter und Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutbeauftragte müssen eine Prüfung über die Bereiche ablegen, in denen sie tätig sein wollen. In Italien gilt dabei eine Aufteilung nach Verkehrsträgern und nach Klassen von Gefahrgütern.
Siehe Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutfahrer und Gefahrgutfahrerin
Um Fahrzeuge lenken zu können, die Gefahrgut befördern, das nicht unter eine Befreiung fällt (lesen Sie hierzu das Informationsblatt zu den Befreiungen), müssen Sie im Besitz des A.D.R.-Berufsbefähigungsnachweises sein. Um zur Prüfung für den A.D.R.-Berufsbefähigungsnachweis antreten zu können, müssen Sie folgende Kursstunden absolvieren:
- Grundkurs: mind. 18 Unterrichtseinheiten; bei der Prüfung werden 25 Fragen gestellt; Dauer der Prüfung: 45 Minuten. Es braucht 19 richtige Antworten, um die Prüfung zu bestehen.
- Kurs zur Beförderung in Tankwagen: mind. 12 Unterrichtseinheiten; bei der Prüfung werden 15 Fragen gestellt; Dauer der Prüfung: 45 Minuten. Es braucht 11 richtige Antworten, um die Prüfung zu bestehen.
- Kurs zur Beförderung explosiver Stoffe und Gegenstände: mind. 8 Unterrichtseinheiten; bei der Prüfung werden 15 Fragen gestellt; Dauer der Prüfung: 45 Minuten. Es braucht 11 richtige Antworten, um die Prüfung zu bestehen.
Seilbahnbedienstete
Die Befähigung samt Prüfung des Seilbahnpersonals ist im Land Südtirol mit einer Verordnung (Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Mai 2021 Nr. 19), geregelt. Weiter zur Prüfung des Seilbahnpersonals
Fahrschulen: Lehrpersonen
Auch 2023 werden Prüfungen für angehende Fahrschullehrer und Fahrschullehrerinnen angeboten, die Termine stehen noch nicht fest.
1.Theorielehrer und Theorielehrerin
Angehende Theorielehrpersonen müssen:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- die Matura bestanden haben,
- dürfen nicht zum Gewohnheits-, Berufs- oder Hangverbrecher erklärt worden sein,
- müssen mindestens über den B Führerschein verfügen
und einen theoretischen Vorbereitungskurs von 145 Stunden besucht haben.
Die Prüfung besteht aus vier Teilen:
- Zwei Fragebögen (wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung)
- eine schriftlichen Prüfung
- eine simulierte Unterrichtseinheit
- eine mündliche Prüfung
2. Praxislehrer und Praxislehrerin
Angehende Praxislehrerpersonen müssen:
- mindestens 21 Jahre alt sein,
- die Matura bestanden haben,
- dürfen nicht zum Gewohnheits-, Berufs- oder Hangverbrecher erklärt worden sein,
- müssen mindestens über den Führerschein verfügen, für den sie Fahrlehrer machen wollen (für Inhaber von Fahrschulen gelten noch weitere Bestimmungen)
und einen theoretischen Vorbereitungskurs von 80 Stunden und einen Praxiskurs von 40 Stunden oder 32 Stunden besucht haben (je nach dem über wie viele Führerscheinarten der Kandidat verfügt.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Zwei Fragebögen (wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung)
- eine mündliche Prüfung
- eine simulierte Unterrichtseinheit
Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrerin/Fahrer
Die Verzeichnisse führt die Handelskammer, die auch die Prüfungen abnimmt. Voraussetzung ist der Besitz des Berufsbefähigungsnachweises (CAP).
Begleitdienst Sondertransporte
Die Prüfung wird von der Straßenpolizei angeboten (Informationen auf Italienisch).
Pilot/in oder Kapitän/in
Aufgabe von Pilotinnen und Piloten ist es, Flugzeuge der zivilen Luftfahrt wie Passagier- und Frachtflugzeuge zu fliegen:
Weitere Informationen
Kapitäne und Seeleute arbeiten auf Schiffen, ein erster Schritt zur Erlernung des Berufes ist der Bootsführerschein.
Rafting Guide
Es gibt drei Kategorien von Rafting Guides (I, II oder alles), die den Einordnungen der Flüsse entspricht, die Prüfungen nehmen die Raftingverbände ab, es gibt auch in Südtirol gelegentlich Ausbildungen von Raftingguides.
Letzte Aktualisierung: 03/11/2025