Funktionsabnahme von Seilbahnen (Neubau oder Revision)

Nach Abschluss des Baues der Anlage und nachdem diese eine angemessene Anzahl von Stunden in Probebetrieb war, muss sie einer Funktionsabnahme unterzogen werden. Die Abnahme erfolgt durch eine Kommission, die vom für Mobilität zuständigen Landesrat/von der für Mobilität zuständigen Landesrätin ernannt wird. Um die Sicherheit und Regelmäßigkeit des Dienstes zu gewährleisten, muss für jede Anlage ein verantwortlicher Techniker/eine verantwortliche Technikerin beauftragt und das nötige Personal vorgesehen werden.

Nach erfolgreicher Abnahme und nach Feststellung, dass die eventuell vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden, erteilt das für Seilbahnwesen zuständige Landesamt die Bewilligung zur Aufnahme des öffentlichen Dienstes.

Hier finden Sie die Formulare:

Zuständiges Amt

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr