Funktionsabnahme von Seilbahnen (Neubau oder Revision)
Nach Abschluss des Baues der Anlage und nachdem diese eine angemessene Anzahl von Stunden in Probebetrieb war, muss sie einer Funktionsabnahme unterzogen werden. Die Abnahme erfolgt durch eine Kommission, die vom für Mobilität zuständigen Landesrat/von der für Mobilität zuständigen Landesrätin ernannt wird. Um die Sicherheit und Regelmäßigkeit des Dienstes zu gewährleisten, muss für jede Anlage ein verantwortlicher Techniker/eine verantwortliche Technikerin beauftragt und das nötige Personal vorgesehen werden.
Nach erfolgreicher Abnahme und nach Feststellung, dass die eventuell vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden, erteilt das für Seilbahnwesen zuständige Landesamt die Bewilligung zur Aufnahme des öffentlichen Dienstes.
Hier finden Sie die Formulare:
- Ernennung des/der verantwortlichen Technikers/in
- Antrag Bewilligung Beginn Bauarbeiten
- Meldung Übernahme Bauleitung
- Gesuch um Funktionsabnahme für eine neue Seilbahnanlage
- Gesuch um Funktionsabnahme nach Revision
- Meldung von Unfällen und/oder Betriebsstörungen
- Antrag zur Begutachtung eines Seilbahnprojektes
Zuständiges Amt
Amt für Seilbahnen
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bolzano (BZ)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr