Gesetze, Normen und Rundschreiben

Landesgesetze

Rundschreiben des MIT

Hier werden die wichtigsten Rundschreiben des Ministeriums für Transporte in Rom angeführt und kurz zusammengefasst: Auflistung (in italienischer Sprache).

Den vollständigen Text der Rundschreiben können entweder bei der Direzione generale per i sistemi di trasporto ad impianti fissi... (externer Link) oder beim Amt für Seilbahnen der Autonomen Provinz Bozen erbeten werden.

Die Rundschreiben sind nur in italienischer Sprache verfügbar.

Rundschreiben des Amtes für Seilbahnen

Private Seilbahnen (Materialseilbahnen)

Auch für den Bau und Betrieb von privaten Seilbahnen gilt das Landesgesetz vom 30. Januar 2006, Nr. 1: Bestimmungen über Seilbahnen und Luftfahrthindernisse.

Die Bestimmungen Durchführungsverordnung des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000 (externer Link) zur Regelung der privaten Seilbahnen für die Beförderung von Personen und Gütern im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 21/2001 gilt, sofern sie nicht dem Landesgesetz 2006/1 widerspricht: Technische Vorschriften für private Seilbahnen (externer Link).

Weitere Informationen:

  • Das Gesuch um Betriebsbewilligung muss an die Gemeinde, in der die Anlage steht, gerichtet werden.
  • Privatseilbahnen müssen regelmäßig von einem Seilbahnsachverständigen überprüft werden (Verzeichnis der Seilbahnsachverständigen).
  • Seilbahnen sind Luftfahrthindernisse und müssen vor der Errichtung dem zuständigen Forstamt gemeldet werden. Informationen: Erfassung von Luftfahrthindernissen.
  • Im Geokatalog werden die bestehenden Luftfahrthindernisse angezeigt.

Zuständiges Amt

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

Letzte Aktualisierung: 01/08/2025