Ermächtigungen für den Bau- und Betrieb von Seilbahnen (Konzessionen)
Für den Bau und den Betrieb von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst bedarf es einer Ermächtigung bzw. einer Konzession.
Zuständiges Amt
Amt für Seilbahnen
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bolzano (BZ)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Letzte Aktualisierung: 23/10/2025