Ermächtigungen für den Bau- und Betrieb von Seilbahnen (Konzessionen)

Für den Bau und den Betrieb von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst bedarf es einer Ermächtigung bzw. einer Konzession.

Zuständiges Amt

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

Letzte Aktualisierung: 23/10/2025