Fahrtkostenbeiträge

Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Fahrt von ihrem üblichen Aufenthaltsort zu ihrem üblichen Aufenthaltsort (muss mit Wohnort übereinstimmen) zu ihrem Arbeitsplatz oder umgekehrt die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen benutzen können und der Weg zur Arbeit aufgrund der sehr langen Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wird. Dabei wird mit den neuen Richtlinien die Fahrtdauer, neben den beibehaltenen Kriterien der Mindestentfernung von 18 km und das „Pendeln müssen“ an mindestens 120 Arbeitstagen, das wesentliche Kriterium für die Beitragsvergabe. Anhand der Fahrtdauer wird zukünftig die Höhe des Beitrages definiert.

Der Antrag um Fahrkostenbeitrag für das Jahr 2025 konnte vom 16. Februar2026 bis zum 15. April 2026, 1200 Uhr beantragt werden.

Dienst Fahrtkostenbeiträge

FAQ Fahrtkostenbeiträge

Pendler

Um Zugang zum Fahrkostenbeitrag zu erhalten, müssen die Bürger zwangsläufig einige ihrer persönlichen Daten angeben, die von der öffentlichen Verwaltung nur für die Zwecke des Fahrkostenbeitrages verarbeitet werden. Werden diese Daten nicht zur Verfügung gestellt, ist es in keiner Weise möglich, den Fahrkostenbeitrag einzureichen und ihn zu erhalten.

  • Quelle: Verwaltungsamt Straßen
  • Nummer: 1
  • Datum: 22.01.2024

Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, mindestens 6 % der erfolgreichen Anträge, die zur Auszahlung des Fahrkostenbeitrages geführt haben, stichprobenartig zu überprüfen. Diese Kontrolle muss innerhalb von zehn Jahren nach Auszahlung des Beitrages erfolgen.

Darüber hinaus kann sie jederzeit gezielte Kontrollen der von den Bürgern angegebenen Daten durchführen. Sie kann von den Bürgern auch Unterlagen verlangen, die die Richtigkeit, der selbst gemachten Angaben belegen. Werden diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung vorgelegt, wird der Beitrag zurückgefordert. Im Falle falscher Angaben werden die Bürger verwaltungsrechtliche und sogar strafrechtliche Sanktionen in Kauf nehmen müssen.

Daher werden die Bürger aufgefordert, stets wahrheitsgemäße und überprüfbare Angaben zu machen; bei Zweifeln über die abzugebende Erklärung wenden sie sich an das Verwaltungsamt Mobilität (pendlerbeitraege@provinz.bz.it).

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 2
  • Datum: 22.01.2024

Bis zur endgültigen Einreichung des Antrags können Korrekturen vorgenommen werden. Sie können die Bewerbung als Entwurf speichern und später wieder aufnehmen oder den Entwurf löschen.

  • Nummer: 3
  • Datum: 22.01.2024

Wenn der Antrag bereits eingereicht wurde, kann dieser zurückgezogen werden, jedoch nur innerhalb der Einreichefristen, welche auf der Homepage der Abteilung Mobilität veröffentlicht sind.

Wenn Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben, können Sie vor Ablauf der Einreichefrist einen neuen Antrag einreichen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Stempelgebühr erneut entrichten; wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag nur dann einzureichen, wenn Sie sicher sind, dass die von Ihnen eingegebenen Daten korrekt sind.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 4
  • Datum: 22.01.2024

Alle Mitteilungen erfolgen ausschließlich mittels MyCivis Account und an die E-Mail-Adresse, welche der Antragsteller im Ansuchen übermittelt hat.

  • Nummer: 5
  • Datum: 22.01.2024

Der Antrag um Fahrkostenbeitrag wird immer rückwirkend gestellt. Der Beitrag kann nur von Arbeitnehmern/innen in Anspruch genommen werden, die sich im Bezugsjahr vor mindestens 120 Tage lang physisch von ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz, mit einer Strecke von mehr als 18 km, begeben haben (kein Smart Working, keine Telearbeit). Andere Kategorien von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, z. B. Selbstständige, sind von dem Beitrag ausgeschlossen.

  • Nummer: 6
  • Datum: 22.01.2024

Die Entfernung zwischen den beiden Punkten muss mehr als 18 km betragen.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 57
  • Datum: 23.01.2024

Die Fahrtzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wird automatisch mit der Plattform „SüdtirolMobil“ vom System ermittelt. Der Bürger gibt in das System den gewöhnlichen Aufenthaltsort (muss mit Wohnsitz übereinstimmen) und den Ort des Arbeitsplatzes ein, und das System führt die Berechnung durch.

Die Fahrtzeit muss mindestens 150 Minuten am Tag innerhalb Südtirols betragen. Diese Berechnung erfolgt unabhängig davon, ob der Antragsteller die öffentlichen Verkehrsmitteln oder ein privates Fahrzeug benutzt.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 8
  • Datum: 23.01.2024

Der Beitrag wird in folgenden Fällen nicht gewährt:

  • wer ein kostenloses Dienstfahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzt hat.
  • wer im Bezugsjahr teilweise öffentliche Verkehrsmittel/Privatwagen und teilweise ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt hat, muss für den Anspruch auf den Beitrag an mindestens 120 Tagen öffentliche Verkehrsmittel/Privatwagen auf Kosten des Antragstellers genutzt haben
  • ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die laut ihrer zuletzt abgegebenen Steuererklärung ein individuelles Gesamteinkommen von 50.000,00 € oder mehr angeben
  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 9
  • Datum: 23.01.2024

Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf den Ort, an dem die Person im Bezugsjahr ununterbrochen für die Zwecke des täglichen Lebens gelebt hat; dieser muss mit dem Wohnort übereinstimmen. Wenn Sie im Bezugsjahr an mehreren Orten gewohnt haben, müssen Sie den Ort angeben, an dem Sie sich im Bezugsjahr am längsten aufgehalten haben.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 10
  • Datum: 23.01.2024

Die anzugebenden Arbeitszeiten müssen genau mit den im Arbeitsvertrag festgelegten übereinstimmen; es ist nicht möglich, sie z. B. um zehn Minuten vorzuziehen, da man vor Schichtbeginn am Arbeitsplatz anwesend sein muss wenn dies nicht im Vertrag vorgesehen ist.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 11
  • Datum: 23.01.2024

Da Sie Angaben zu einer Situation in der Vergangenheit machen, die in dem Jahr vor dem Jahr der Antragstellung stattgefunden hat, müssen Sie im Falle mehrerer Schichten oder flexibler Arbeitszeiten die Schicht angeben, in der Sie in diesem Jahr überwiegend gearbeitet haben (mehr Tage im Jahr).

Wenn eine Schicht nicht überwiegt, können Sie die Schicht mit der längsten Dauer angeben (mehr Stunden pro Schicht, z. B.: Ich habe jede Woche an 2 Tagen für 8 Stunden und an 2 Tagen für 4 Stunden gearbeitet: Geben Sie die 8-Stunden-Schicht an).

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 12
  • Datum: 23.01.2024

Hatten Sie im Bezugsjahr mehr als einen Arbeitsort, müssen Sie jenen Ort im Ansuchen angeben, der in diesem Jahr überwiegend ausgeübt wurde (mehr Tage im Jahr).
Wenn Sie mehr als eine Arbeitstätigkeit ausgeübt haben, können Sie zur Erreichung der Mindestanforderung von 120 Reisetagen zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsort im Jahr auch alle Reisetage addieren, die während anderer Arbeitstätigkeiten mit einer Entfernung von mehr als 18 km zurückgelegt wurden (z. B: wenn ich im Bezugsjahr 3 verschiedene Arbeitstätigkeiten ausgeübt habe, z. B. für das Unternehmen "Auto" 5 Monate, in denen ich Fahrten mit einer Entfernung von mehr als 18 km zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsort unternommen habe und 20 Arbeitstage pro Monat geleistet habe (5 Monate * 20 Tage pro Monat = 100 Tage) für das Unternehmen "Obst" 2 Monate, in denen ich Fahrten mit einer Entfernung von mehr als 18 km zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsort unternommen habe und 15 Tage pro Monat gearbeitet habe (2 Monate * 15 Tage pro Monat = 30 Tage) und das Unternehmen "Eis" 4 Monate, aber zur Arbeit 1 km vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt, kann ich angeben, dass ich mehr als 120 Tage pro Jahr gependelt bin, da ich die 100 Tage des Unternehmens "Auto" mit den 30 Tagen des Unternehmens "Obst" addiert habe = 130 Tage. Ich werde weiterhin die Firma "Auto" als meinen Arbeitsort angeben, da sie die vorrangige Firma war).

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 13
  • Datum: 23.01.2024

Geben Sie einfach den Steuercode des ausländischen Landes (UID, ATU, TIN usw.) in dem auszufüllenden Feld an, damit das Unternehmen zu Kontrollzwecken identifiziert werden kann.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 14
  • Datum: 23.01.2024

Die Zahlung der Stempelmarke ist bei der Einreichung des Antrags verpflichtend. Die Zahlung der Stempelmarke ist nur dann sinnvoll, wenn sich in Schritt 8 herausstellt, dass Sie Anspruch auf den Beitrag haben (das System teilt Ihnen dies sofort mit). Es gibt 3 Zahlungsmöglichkeiten: 

  • @e.bollo: online Zahlung der Stempelmarke
  • Stempelmarke: Eingabe der Daten der zuvor erworbenen Steuermarke (Datum und Identifikationsnummer)
  • Virtuelle Stempelmarke: Eingabe der Zulassungsdaten (Nummer, Jahr und Datum)
  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 15
  • Datum: 23.01.2024

Wenn die öffentliche Verwaltung Unterlagen benötigt, um die Richtigkeit der vom Bürger abgegebenen Erklärungen zu bestätigen, kann diese sie über die Plattform MyCivis (dort, wo der Antrag gestellt wurde). Es erscheint eine spezielle Schaltfläche zum Anklicken, die auf eine auszufüllende Maske verweist, in der das zu übermittelnde Dokument angehängt werden kann (die Verwendung von PDF-Dateien wird empfohlen). ACHTUNG: Bei der Übermittlung der tatsächlich angeforderten Dokumente ist große Sorgfalt geboten, und es ist zu prüfen, ob sie lesbar sind, da der Vorgang nach der Übermittlung der Datei nicht mehr wiederholt werden kann.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 16
  • Datum: 23.01.2024

Fahrtkostenbeiträge

Fahrverbote | Pendler

heute: Brennerkorridor 8 Stunden gesperrt

Umfahrungen für alle Fahrzeuge nur großräumig möglich – Es wird geraten unnötige Autofahrten auzulassen.

30.05.2026, 09:14

Am Samstag, 30. Mai, erfolgt aufgrund einer angemeldeten Demonstration gegen die Verkehrsbelastung auf österreichischer Seite von 11 bis 19 Uhr eine Verkehrssperre des gesamten Brennerkorridors in Tirol, dies hat auch Auswirkungen auf den Verkehr in Südtirol. (Foto: LPA)
Pendler | Nachhaltige Mobilität

Gadertaler Schlucht: Forst schafft Arbeiten unter extremen Bedingungen

Landesrat Walcher lobt außerordentliche Maßnahme der Forstbehörde in Absprache mit Landesstraßendienst und Bevölkerungsschutz

21.05.2026, 07:10

Die Arbeiten wurden unter äußerst schwierigen Bedingungen durchgeführt. (Foto: LPA/Forstinspektorat Bruneck/Forststation St. Vigil in Enneberg)
Pendler

Pendlerbonus 2024: Über 6.000 Fahrgäste erhalten Entschädigung

and Südtirol schreibt insgesamt rund 490.000 Euro an Nutzerinnen und Nutzer für Zugausfälle und Verspätungen von Regionalzügen gut.

15.05.2026, 09:25

In diesem Jahr profitieren 6.113 Pendler und Pendlerinnen in Südtirol vom Pendlerbonus 2024. (Foto: LPA/STA)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Bahnlinie 400 Pustertalbahn (Franzensfeste - Innichen - Sillian)

Am Sonntag, 17. Mai 2026 ist die Bahnlinie im Pustertal wegen Instandhaltungsarbeiten gesperrt, es gibt Ersatzbusse

11.05.2026, 11:51

Pustertalbahn im Jänner 2026 (Foto  LPA/Greta Stuefer)
Pendler

Urban Pass wird bis Neumarkt ausgedehnt

Landesregierung genehmigt das dazu notwendige Abkommen mit der A22 - Konkrete Maßnahme, um die Sicherheit zu erhöhen.

08.05.2026, 10:15

Der Urban Pass auf der Brennerautobahn A22 wird bis Neumarkt ausgedehnt. Grund sind die Arbeiten in der Einsteinstraße in Bozen. (Foto: LPA)
Pendler | Fahrverbote

VBZ in sensiblen Gebieten: Alfreider zu Austausch in Rom

Landesrat bei politischer Kommission "Infrastrukturen, Mobilität und Raumordnung" der Konferenz von Staat und Regionen.

30.04.2026, 11:53

Der Landesrat für Mobilität und Infrastrukturen, Daniel Alfreider (links), traf sich in Rom mit dem Staatssekretär im Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr, Tullio Ferrante. (Foto: LPA/Ressort Infrastruktur und Mobilität)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Hochpustertalbahn wieder durchgehend in Betrieb

Die Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der Strecke Bruneck–Innichen–Lienz sind abgeschlossen.

29.04.2026, 09:05

Seit Ende April ist die Bahnlinie Bruneck-Innichen und Innichen-Lienz wieder für den Verkehr geöffnet. (Foto: STA/Ivan Brentegani)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Bozen: Planung für neuen Virgl-Tunnel beginnt

Technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsplanung kann starten - Land Südtirol treibt damit die strategische Verkehrsverbindung weiter voran.

23.04.2026, 15:30

Die Planung für die Neugestaltung des Verkehrsnetzes im Bereich des Virgls in Bozen (im Bild) kann beginnen. (Foto: LPA/Landesamt für Straßenbau Mitte-Süd)
Pendler | Schalter

Umrüstung auf Sommerreifen: Das sollte man beachten

Umrüstungszeitraum gilt seit dem 15. April und endet am 15. Mai. LR Alfreider: "Reifenwechsel ist wichtig”

15.04.2026, 14:30

Sommer reifen (Wikimedia commons: Foto von Benutzer:GT1976 auf commons)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Ausbau der Bahnlinie Bozen-Meran: Dialog mit Gemeinden geht weiter

Technisches Treffen zum zweigleisigen Ausbau der Bahnlinie Bozen-Meran, Alfreider tauscht sich mit Technikern sowie Vertretenden der betroffenen Gemeinden aus

09.04.2026, 14:59

Landesrat Daniel Alfreider, der Vizebürgermeister von Gargazon Gianfranco Cassin, STA-Projektleiterin Sandra Weger und der Bürgermeister von Gargazon Bernhard Paris (von links) beim Technischen Treffen am 9. April in Bozen. (Foto: LPA/Bruno Benedetto)

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