Voraussetzungen und Pflichten der Führerscheinverlängerung
Voraussetzungen und Pflichten
Die Verlängerung ist alle 10 Jahre für die Klassen A und B fällig.
Für die gleichen Klassen ist die Verlängerung alle 5 Jahre fällig, wenn der Inhaber über 50 Jahre alt ist, und alle 3 Jahre bei über 70-Jährigen.Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist die Verlängerung alle 5 Jahre oder öfter fällig. Hierzu ist die Vorstellung bei der überörtlichen Ärztekommission in Bozen, Galileistraße 10H, 2. Stock, erforderlich:
- Telefon 0471 43 92 26 (Dienstag von 08:30 bis 13:00 – Donnerstag von 08:30 bis 11:30)
- E-Mail: fuehrerscheinkommission.bz@sabes.it
- Portal: fuehrerscheinkommission.sabes.it
- Schalter: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr
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Die Gültigkeit der Führerscheine hängt vom Alter ab
Führerschein A/B
- 50- (jünger als 50): 10 Jahre
- 50+ (älter als 50): 5 Jahre
- 60+ (älter als 60): 5 Jahre
- 65+ (älter als 65): 5 Jahre
- 68+ (älter als 68): 5 Jahre
- 70+ (älter als 70): 3 Jahre
- 80+ (älter als 80): 2 Jahre
Führerschein C/CE
- 60- (jünger als 60): 5 Jahre
- 60+ (älter als 60): bis zum 65. Geburtstag
- 65+ (älter als 65): 2 Jahre *
- 68+ (älter als 68): 2 Jahre *
- 70+ (älter als 70): 2 Jahre *
- 80+ (älter als 80): 2 Jahre *
*Die Inhaber eines Führerscheins der Kategorie CE zwischen 65 u. 68 Jahren dürfen Lastzüge und Sattelzüge mit einem Gesamtgewicht über 20 t nur fahren, wenn sie im Besitz eines spezifischen jährlichen Nachweises sind, der von der örtlichen Ärztekommission ausgestellt wurde. Nach dem 68. Lebensjahr muss das Gesamtgewicht unter 20 t liegen.
Führerschein D/DE
- 50- (jünger als 50): 5 Jahre
- 50+ (älter als 50): 5 Jahre
- 60+ (älter als 60): 5 Jahre c/o örtliche Ärztekommission*
- 70+ (älter als 70): 3 Jahre c/o örtliche Ärztekommission*
- 80+ (älter als 80): 2 Jahre
* Die Inhaber eines italienischen Führerscheins der Kategorie D/DE im Alter zwischen 60 und 68 Jahren dürfen in Italien Busse, Lastkraftwagen, Sattelzüge oder Gelenkbusse, die zum Personentransport bestimmt sind, nur fahren, wenn sie ein spezielles jährliches Gültigkeitszeugnis besitzen, das von der örtlichen ärztlichen Kommission ausgestellt wird.
Verlängerung Führerschein
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Führerscheinamt
Ri-Bo Center, Rittner Straße 12
39100 Bozen (BZ)
Amt für Seilbahnen
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bolzano (BZ)
Öffnungszeiten Führerscheinbereich
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr
Letzte Aktualisierung: 22/04/2025