Voraussetzungen und Pflichten der Führerscheinverlängerung

Voraussetzungen und Pflichten

Die Verlängerung ist alle 10 Jahre für die Klassen A und B fällig.

Für die gleichen Klassen ist die Verlängerung alle 5 Jahre fällig, wenn der Inhaber über 50 Jahre alt ist, und alle 3 Jahre bei über 70-Jährigen.Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist die Verlängerung alle 5 Jahre oder öfter fällig. Hierzu ist die Vorstellung bei der überörtlichen Ärztekommission in Bozen, Galileistraße 10H, 2. Stock, erforderlich: 

Die Gültigkeit der Führerscheine hängt vom Alter ab

Führerschein A/B

  • 50- (jünger als 50): 10 Jahre
  • 50+ (älter als 50): 5 Jahre
  • 60+ (älter als 60): 5 Jahre
  • 65+ (älter als 65): 5 Jahre
  • 68+ (älter als 68): 5 Jahre
  • 70+ (älter als 70): 3 Jahre
  • 80+ (älter als 80): 2 Jahre

Führerschein C/CE

  • 60- (jünger als 60): 5 Jahre
  • 60+ (älter als 60): bis zum 65. Geburtstag
  • 65+ (älter als 65): 2 Jahre * 
  • 68+ (älter als 68): 2 Jahre *
  • 70+ (älter als 70): 2 Jahre * 
  • 80+ (älter als 80): 2 Jahre *

*Die Inhaber eines Führerscheins der Kategorie CE zwischen 65 u. 68 Jahren dürfen Lastzüge und Sattelzüge mit einem Gesamtgewicht über 20 t nur fahren, wenn sie im Besitz eines spezifischen jährlichen Nachweises sind, der von der örtlichen Ärztekommission ausgestellt wurde. Nach dem 68. Lebensjahr muss das Gesamtgewicht unter 20 t liegen.

Führerschein D/DE

  • 50- (jünger als 50): 5 Jahre
  • 50+ (älter als 50): 5 Jahre
  • 60+ (älter als 60):  5 Jahre c/o örtliche Ärztekommission* 
  • 70+ (älter als 70):  3 Jahre c/o örtliche Ärztekommission* 
  • 80+ (älter als 80): 2 Jahre 

* Die Inhaber eines italienischen Führerscheins der Kategorie D/DE im Alter zwischen 60 und 68 Jahren dürfen in Italien Busse, Lastkraftwagen, Sattelzüge oder Gelenkbusse, die zum Personentransport bestimmt sind, nur fahren, wenn sie ein spezielles jährliches Gültigkeitszeugnis besitzen, das von der örtlichen ärztlichen Kommission ausgestellt wird.

Verlängerung Führerschein

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Öffnungszeiten Führerscheinbereich

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr

Letzte Aktualisierung: 22/04/2025