FAQ Elektrofahrzeuge

FAQ Elektrofahrzeuge

  1. Antrag erhalten:  Er wurde ordnungsgemäß übermittelt und von dem zuständigen Amt erhalten.
  2. Antrag in Bearbeitung: Das Amt prüft derzeit, ob Ihr Antrag die Kriterien erfüllt.
  3. Aufforderung zur Vervollständigung: Das Amt benötigt weitere Unterlagen. Sie müssen sich bei mycivis anmelden und über das Menü „Verwaltung Anträge” die angeforderten Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung einreichen.
  4. Antrag zurückgezogen: Sie haben Ihren Antrag zurückgezogen. Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.
  5. Aufforderung zu Gegenäußerungen:  Ihr Antrag entspricht nicht vollständig den Kriterien. Sie können den Antrag in mycivis aufrufen und über das Menü „Verwaltung Anträge“ innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung alle erforderlichen Unterlagen zur Korrektur einreichen. Andernfalls wird der Antrag archiviert oder widerrufen.
  6. Beihilfe abgelehnt: Er erfüllt nicht die Kriterien für die Gewährung des Beitrags und wurde daher abgelehnt. Eine Korrektur ist nicht mehr möglich.
  7. Antrag angenommen: Ihr Antrag wurde positiv beschieden. Nun wird das Amt prüfen, ob die erforderlichen Finanzmittel vorhanden sind, und ein Dekret über die Gewährung des Beitrages ausstellen. 
  8. Beihilfe gewährt: Der Beitrag wurde Ihnen bewilligt. Sie können nun auf mycivis unter dem Menüpunkt „Verwaltung Anträge” den Antrag auf Auszahlung des Beitrags ausfüllen. Beachten Sie, dass Sie bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres Zeit haben, um den Antrag auf Auszahlung einzureichen.
  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Datum: 22.10.2025
  1. Beihilfe widerrufen: Er wurde widerrufen, da Ihr Antrag die Kriterien für die Gewährung des Beitrags nicht erfüllt. Eine Korrektur ist nicht mehr möglich.
  2. Auszahlungsantrag erhalten: Der Antrag auf Auszahlung wurde ordnungsgemäß eingereicht und von dem zuständigen Amt erhalten.
  3. Auszahlungsantrag in Bearbeitung: Das Amt prüft derzeit, ob Ihr Antrag auf Auszahlung die Kriterien erfüllt.
  4. Aufforderung zur Vervollständigung des Auszahlungsantrages : Das Amt benötigt weitere Unterlagen. Sie müssen sich in mycivis anmelden und über das Menü „Verwaltung Anträge” die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung einreichen, andernfalls wird der Beitrag widerrufen.
  5. Aufforderung zu Gegenäußerungen bezüglich der Auszahlung: Er entspricht nicht vollständig den Kriterien. Sie können den Antrag in mycivis aufrufen und über das Menü „Verwaltung Anträge“ innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung alle erforderlichen Unterlagen zur Korrektur einreichen. Andernfalls wird der Beitrag widerrufen.
  6. Auszahlungsantrag angenommen: Ihr Antrag auf Auszahlung wurde genehmigt, wir werden nun die Zahlung vornehmen.
  7. Antragsbearbeitung ausgesetzt: Ihr Antrag auf Auszahlung ist positiv beschieden, derzeit jedoch aufgrund der Buchhaltungsabschlussarbeiten ausgesetzt.
  8. Beihilfe wird ausgezahlt: Er wird derzeit ausgezahlt und wird in etwa zwei Wochen bei Ihnen eintreffen.
  9. Beihilfe gutgeschrieben: Er wurde ausbezahlt.
  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 0.1
  • Datum: 22.10.2025

Die Rechnung im XML-Format kann direkt beim Lieferanten angefordert oder selbstständig von der Website der Einnahmen-Agentur heruntergeladen werden, indem Sie die Anweisungen in diesem Dokument befolgen: Anweisungen zum Herunterladen von XML-Rechnungen.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Datum: 25.02.2026

Nein, Sie können die Förderungen nur für den Kauf fabrikneuer Fahrzeuge in Anspruch nehmen. Als fabrikneue Fahrzeuge gelten: neu hergestellte Fahrzeuge oder motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 7,2 kW, wenn die Übergabe innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme erfolgt oder wenn das Fahrzeug höchstens 6.000 km zurückgelegt hat.

  • Datum: 04.01.2023

Ja, es gibt einen Höchstpreis, den das Fahrzeug haben muss, um in den Genuss der Förderungen zu kommen, und zwar 50.000 Euro.  In diesem Betrag sind die Mehrwertsteuer, die Zulassungskosten und die Landesumschreibungssteuer nicht enthalten.

  • Datum: 23.10.2022

Gefördert werden nur Cargo-E-Bikes mit einer Mindestgesamtlast von 150 kg, die für den Material- und Warentransport bestimmt sind.

  • Datum: 16.08.2023

Die Rechnung darf erst ausgestellt werden, nachdem der Antrag auf Förderung bei dem zuständigen Amt eingereicht wurde. Das heißt, dass der Antrag für die Gewährung des Zuschusses gestellt werden muss, bevor die Investition getätigt wird.

  • Datum: 30.03.2023

Das Fahrzeug kann nach Einreichung des Antrags gekauft werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Bestätigung des Zuschusses durch uns abzuwarten.

  • Datum: 04.01.2023

Die Rechnung muss auf den Namen der Person ausgestellt sein, die den Antrag gestellt hat.

  • Datum: 19.04.2023

Der Rabatt muss mindestens 2.000 EUR beim Kauf von Elektroautos oder mindestens 1.000 EUR beim Kauf von Hybridautos betragen. Der Rabatt muss vor der Berechnung der Mehrwertsteuer angewendet werden.

  • Datum: 28.08.2023

Die Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Rechnungskopf auf den Namen der Person, die den Antrag gestellt hat;
  • Vorhandensein eines Rabatts von mindestens 2.000 EUR oder 1.000 EUR (bei Kauf, Leasing oder Langzeitmiete eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs). Dieser Rabatt muss zusätzlich zu einem etwaigen staatlichen „ecobonus“ gewährt werden.
  • Marke, Modell und Identifizierungsnummer des Rahmens des Fahrzeugs;
  • Datum: 17.04.2023

Innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrages erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob Ihre Beitragsanfrage angenommen wurde oder nicht. Sie erfahren dann, ob Ihr Antrag angenommen wurde oder ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen.

  • Datum: 14.05.2024

Das Fahrzeug muss auf den Namen der Person zugelassen sein, die den Antrag gestellt hat. Bei Miteigentum muss der Name des oder der Begünstigten mit dem Namen der Person übereinstimmen, die als Eigentümer oder Eigentümerin des Fahrzeugs eingetragen ist (und nicht als möglicher Mitinhaber/mögliche Mitinhaberin).

  • Datum: 02.01.2025

Sie müssen Ihrem Antrag einen detaillierten Kostenvoranschlag beifügen.

  • Datum: 28.08.2023
  • 2.000 € für Elektroautos
  • 1.000€ für Hybridfahrzeuge
  • 30 % der zugelassenen Ausgabe bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € für Kleinkrafträder und Motorräder
  • 30 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € für Lastenfahrräder
  • Datum: 31.08.2023

Einzelpersonen können für jeden Fahrzeugtyp (Auto, Motorrad, Lastenfahrrad) maximal einen Beitrag alle zwei Jahre erhalten.

  • Datum: 14.06.2023

Ja, Sie können auf "Entwurf speichern" klicken und die Eingabe später fortsetzen, die eingegebenen Daten gehen dabei nicht verloren.

  • Datum: 07.02.2024

Unter der Voraussetzung, dass die zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung berechnet werden, ist es möglich, das geförderte Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug der gleichen Klasse und von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen, ohne dass eine Strafe fällig wird.

Andernfalls müssen Sie der Provinz einen Teil des Beitrags zurückzahlen, der auf der Grundlage des verbleibenden Zeitraums der Nichteinhaltung berechnet wird, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.

  • Datum: 16.03.2024

Nein, Sie müssen eine SPID, Bürgerkarte oder CIE besitzen, um den Dienst nutzen zu können. Weitere Informationen darüber, wie Sie eines dieser Konten aktivieren können, finden Sie hier:

  • Datum: 17.04.2023

Sie können einen Screenshot (Bildschirmfoto) des Warenkorbs der Website hochladen, auf der Sie das Fahrzeug kaufen möchten.

Bitte beachten Sie, dass bei Kraftfahrzeugen der Rabatt im Kostenvoranschlag enthalten sein muss. Wenn Sie diesen Rabatt also nicht auf der Website angeben können, müssen Sie einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag einholen.

  • Datum: 17.03.2024

Der Endpreis des Kostenvoranschlags sollte ohne Mehrwertsteuer angegeben werden (lassen Sie eventuelle Ermäßigungen für den staatlichen „ecobonus“, die Verschrottung usw. weg, lassen Sie nur die Mehrwertsteuer weg).

  • Datum: 19.03.2024

Ja, der Preisnachlass muss ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Beim Leasing wird der Nachlass auf der Rechnung ausgewiesen, die der Konzessionär im Namen der Leasinggesellschaft ausstellt.

Beim Langzeitmiete können Sie den Preisnachlass bei der Berechnung des Mietpreises in den Mietvertrag aufnehmen.

  • Datum: 20.03.2024