Landesplan für nachhaltige Mobilität 2035
Dauer: 31.03.2022 bis 07.12.2035
Finanziert durch: Land Südtirol
Website: https://www.suedtirolmobil.info/de/projekte/initiativen-rahmenplaene/landesmobilitaetsplan
Beschreibung
Mit der Ausarbeitung des LPNM 2035 passt das Land Südtirol ihre strategische Planung in den Bereichen Personenmobilität, sowie Güterverkehr und Logistik auf allen Gebieten und verschiedenen Ebenen an die neuesten Richtlinien der Europäischen Union an.
Der LPNM 2035 führt, wie von der Verordnung (EU) 1060/2021 angefordert, eine vollständige Planung des Mobilitätssystems durch, die auf der Integration aller Verkehrsträger beruht, um deren ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit zu gewährleisten und stellt einen übergeordneten Plan im Vergleich zu den anderen Plänen und Programmen dar, die eine angemessene Kohärenz mit dem LPNM 2035 in Bezug auf die Aspekte von übergemeindlichem Interesse gewährleisten müssen.
Insbesondere muss das LPNM dazu beitragen, die Ziele des Green New Deal und der neuen europäischen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu erreichen, die auf die Förderung einer umfassenden, intermodalen und an die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen angepassten Mobilität ausgerichtet ist. Ebenso muss sich das LPNM auf nationaler Ebene mit den Zielen des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans 2021 – 2030 (PNIEC), des Nationalen Plans für die Energiewende (PTE) einigen, zu dessen Erreichung das im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehene Maßnahmenpaket für Südtirol einen wesentlichen Beitrag leisten wird.
Der LPNM wird nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch den Radverkehr, den digitalen Grünen Korridor Brenner, das Mobilitätsmanagement in sensiblen Gebieten, die Führung von Parkplätzen und den Güterverkehr einbeziehen.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 525 vom 20.06.2023 ist der Vorschlag des LPNM – Landesplan für nachhaltige Mobilität 2035 genehmigt worden.
Der Vorschlag des LPNM 2035 wurde zusammen mit dem Umweltbericht und einer nicht-technischen Zusammenfassung desselben gemäß Artikel 11 des Landesgesetzes 17/2017 für 60 Tage veröffentlicht.
Innerhalb dieses Zeitraums konnten die Gemeinden und Interessierte Einwände und Vorschläge an die Landesregierung vorbringen.
Es wurden 38 Stellungnahmen von öffentlichen Körperschaften sowie weitere 23 von Unternehmen, Vereinen und anderen Rechtssubjekten eingereicht.
Die Anregungen wurden analysiert und bei der Genehmigung der finalen Version berücksichtigt , welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 963 vom 05.11.2024 genehmigt wurde.
Laden Sie den Landesplan für nachhaltige Mobilität und seine Anhänge (PDF) herunter: