Pendlerbeiträge

Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Fahrt von ihrem üblichen Aufenthaltsort zu ihrem üblichen Aufenthaltsort (muss mit Wohnort übereinstimmen) zu ihrem Arbeitsplatz oder umgekehrt die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen benutzen können und der Weg zur Arbeit aufgrund der sehr langen Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wird. Dabei wird mit den neuen Richtlinien die Fahrtdauer, neben den beibehaltenen Kriterien der Mindestentfernung von 18 km und das „Pendeln müssen“ an mindestens 120 Arbeitstagen, das wesentliche Kriterium für die Beitragsvergabe. Anhand der Fahrtdauer wird zukünftig die Höhe des Beitrages definiert.

Der Antrag um Fahrkostenbeitrag für das Jahr 2025 kann vom 16. Februar2026 bis zum 15. April 2026beantragt werden. Der genaue Termin ist noch nicht festgesetzt, er wird so bald wie möglich hier veröffentlicht.

Dienst Pendlerbeiträge

FAQ Pendler

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Um Zugang zum Fahrkostenbeitrag zu erhalten, müssen die Bürger zwangsläufig einige ihrer persönlichen Daten angeben, die von der öffentlichen Verwaltung nur für die Zwecke des Fahrkostenbeitrages verarbeitet werden. Werden diese Daten nicht zur Verfügung gestellt, ist es in keiner Weise möglich, den Fahrkostenbeitrag einzureichen und ihn zu erhalten.

  • Quelle: Verwaltungsamt Straßen
  • Nummer: 1
  • Datum: 22.01.2024

Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, mindestens 6 % der erfolgreichen Anträge, die zur Auszahlung des Fahrkostenbeitrages geführt haben, stichprobenartig zu überprüfen. Diese Kontrolle muss innerhalb von zehn Jahren nach Auszahlung des Beitrages erfolgen.

Darüber hinaus kann sie jederzeit gezielte Kontrollen der von den Bürgern angegebenen Daten durchführen. Sie kann von den Bürgern auch Unterlagen verlangen, die die Richtigkeit, der selbst gemachten Angaben belegen. Werden diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung vorgelegt, wird der Beitrag zurückgefordert. Im Falle falscher Angaben werden die Bürger verwaltungsrechtliche und sogar strafrechtliche Sanktionen in Kauf nehmen müssen.

Daher werden die Bürger aufgefordert, stets wahrheitsgemäße und überprüfbare Angaben zu machen; bei Zweifeln über die abzugebende Erklärung wenden sie sich an das Verwaltungsamt Mobilität (pendlerbeitraege@provinz.bz.it).

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 2
  • Datum: 22.01.2024

Bis zur endgültigen Einreichung des Antrags können Korrekturen vorgenommen werden. Sie können die Bewerbung als Entwurf speichern und später wieder aufnehmen oder den Entwurf löschen.

  • Nummer: 3
  • Datum: 22.01.2024

Wenn der Antrag bereits eingereicht wurde, kann dieser zurückgezogen werden, jedoch nur innerhalb der Einreichefristen, welche auf der Homepage der Abteilung Mobilität veröffentlicht sind.

Wenn Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben, können Sie vor Ablauf der Einreichefrist einen neuen Antrag einreichen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Stempelgebühr erneut entrichten; wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag nur dann einzureichen, wenn Sie sicher sind, dass die von Ihnen eingegebenen Daten korrekt sind.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 4
  • Datum: 22.01.2024

Alle Mitteilungen erfolgen ausschließlich mittels MyCivis Account und an die E-Mail-Adresse, welche der Antragsteller im Ansuchen übermittelt hat.

  • Nummer: 5
  • Datum: 22.01.2024

Der Antrag um Fahrkostenbeitrag wird immer rückwirkend gestellt. Der Beitrag kann nur von Arbeitnehmern/innen in Anspruch genommen werden, die sich im Bezugsjahr vor mindestens 120 Tage lang physisch von ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz, mit einer Strecke von mehr als 18 km, begeben haben (kein Smart Working, keine Telearbeit). Andere Kategorien von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, z. B. Selbstständige, sind von dem Beitrag ausgeschlossen.

  • Nummer: 6
  • Datum: 22.01.2024

Die Entfernung zwischen den beiden Punkten muss mehr als 18 km betragen.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 57
  • Datum: 23.01.2024

Die Fahrtzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wird automatisch mit der Plattform „SüdtirolMobil“ vom System ermittelt. Der Bürger gibt in das System den gewöhnlichen Aufenthaltsort (muss mit Wohnsitz übereinstimmen) und den Ort des Arbeitsplatzes ein, und das System führt die Berechnung durch.

Die Fahrtzeit muss mindestens 150 Minuten am Tag innerhalb Südtirols betragen. Diese Berechnung erfolgt unabhängig davon, ob der Antragsteller die öffentlichen Verkehrsmitteln oder ein privates Fahrzeug benutzt.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 8
  • Datum: 23.01.2024

Der Beitrag wird in folgenden Fällen nicht gewährt:

  • wer ein kostenloses Dienstfahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzt hat.
  • wer im Bezugsjahr teilweise öffentliche Verkehrsmittel/Privatwagen und teilweise ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt hat, muss für den Anspruch auf den Beitrag an mindestens 120 Tagen öffentliche Verkehrsmittel/Privatwagen auf Kosten des Antragstellers genutzt haben
  • ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die laut ihrer zuletzt abgegebenen Steuererklärung ein individuelles Gesamteinkommen vor abzugsfähigen Kosten von 50.000,00 € oder mehr angeben
  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 9
  • Datum: 23.01.2024

Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf den Ort, an dem die Person im Bezugsjahr ununterbrochen für die Zwecke des täglichen Lebens gelebt hat; dieser muss mit dem Wohnort übereinstimmen. Wenn Sie im Bezugsjahr an mehreren Orten gewohnt haben, müssen Sie den Ort angeben, an dem Sie sich im Bezugsjahr am längsten aufgehalten haben.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 10
  • Datum: 23.01.2024

Die anzugebenden Arbeitszeiten müssen genau mit den im Arbeitsvertrag festgelegten übereinstimmen; es ist nicht möglich, sie z. B. um zehn Minuten vorzuziehen, da man vor Schichtbeginn am Arbeitsplatz anwesend sein muss wenn dies nicht im Vertrag vorgesehen ist.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 11
  • Datum: 23.01.2024

Da Sie Angaben zu einer Situation in der Vergangenheit machen, die in dem Jahr vor dem Jahr der Antragstellung stattgefunden hat, müssen Sie im Falle mehrerer Schichten oder flexibler Arbeitszeiten die Schicht angeben, in der Sie in diesem Jahr überwiegend gearbeitet haben (mehr Tage im Jahr).

Wenn eine Schicht nicht überwiegt, können Sie die Schicht mit der längsten Dauer angeben (mehr Stunden pro Schicht, z. B.: Ich habe jede Woche an 2 Tagen für 8 Stunden und an 2 Tagen für 4 Stunden gearbeitet: Geben Sie die 8-Stunden-Schicht an).

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 12
  • Datum: 23.01.2024

Hatten Sie im Bezugsjahr mehr als einen Arbeitsort, müssen Sie jenen Ort im Ansuchen angeben, der in diesem Jahr überwiegend ausgeübt wurde (mehr Tage im Jahr).
Wenn Sie mehr als eine Arbeitstätigkeit ausgeübt haben, können Sie zur Erreichung der Mindestanforderung von 120 Reisetagen zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsort im Jahr auch alle Reisetage addieren, die während anderer Arbeitstätigkeiten mit einer Entfernung von mehr als 18 km zurückgelegt wurden (z. B: wenn ich im Bezugsjahr 3 verschiedene Arbeitstätigkeiten ausgeübt habe, z. B. für das Unternehmen "Auto" 5 Monate, in denen ich Fahrten mit einer Entfernung von mehr als 18 km zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsort unternommen habe und 20 Arbeitstage pro Monat geleistet habe (5 Monate * 20 Tage pro Monat = 100 Tage) für das Unternehmen "Obst" 2 Monate, in denen ich Fahrten mit einer Entfernung von mehr als 18 km zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsort unternommen habe und 15 Tage pro Monat gearbeitet habe (2 Monate * 15 Tage pro Monat = 30 Tage) und das Unternehmen "Eis" 4 Monate, aber zur Arbeit 1 km vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt, kann ich angeben, dass ich mehr als 120 Tage pro Jahr gependelt bin, da ich die 100 Tage des Unternehmens "Auto" mit den 30 Tagen des Unternehmens "Obst" addiert habe = 130 Tage. Ich werde weiterhin die Firma "Auto" als meinen Arbeitsort angeben, da sie die vorrangige Firma war).

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 13
  • Datum: 23.01.2024

Geben Sie einfach den Steuercode des ausländischen Landes (UID, ATU, TIN usw.) in dem auszufüllenden Feld an, damit das Unternehmen zu Kontrollzwecken identifiziert werden kann.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 14
  • Datum: 23.01.2024

Die Zahlung der Stempelmarke ist bei der Einreichung des Antrags verpflichtend. Die Zahlung der Stempelmarke ist nur dann sinnvoll, wenn sich in Schritt 8 herausstellt, dass Sie Anspruch auf den Beitrag haben (das System teilt Ihnen dies sofort mit). Es gibt 3 Zahlungsmöglichkeiten: 

  • @e.bollo: online Zahlung der Stempelmarke
  • Stempelmarke: Eingabe der Daten der zuvor erworbenen Steuermarke (Datum und Identifikationsnummer)
  • Virtuelle Stempelmarke: Eingabe der Zulassungsdaten (Nummer, Jahr und Datum)
  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 15
  • Datum: 23.01.2024

Wenn die öffentliche Verwaltung Unterlagen benötigt, um die Richtigkeit der vom Bürger abgegebenen Erklärungen zu bestätigen, kann diese sie über die Plattform MyCivis (dort, wo der Antrag gestellt wurde). Es erscheint eine spezielle Schaltfläche zum Anklicken, die auf eine auszufüllende Maske verweist, in der das zu übermittelnde Dokument angehängt werden kann (die Verwendung von PDF-Dateien wird empfohlen). ACHTUNG: Bei der Übermittlung der tatsächlich angeforderten Dokumente ist große Sorgfalt geboten, und es ist zu prüfen, ob sie lesbar sind, da der Vorgang nach der Übermittlung der Datei nicht mehr wiederholt werden kann.

  • Quelle: Verwaltungsamt Mobilität
  • Nummer: 16
  • Datum: 23.01.2024

Pendler

Pendler

Pendlerbeiträge 2025: Ansuchen können bis 15. April gestellt werden

Wer im Vorjahr für den Weg zur Arbeit lang unterwegs war, kann um einen Beitrag für die entstandenen Pendlerspesen ansuchen

03.03.2026, 14:28

Viel Verkehr in Bruneck am 8. August 2014 (Foto Wikipedia)
Fahrverbote | Pendler

Timmelsjoch-Abkommen für weitere zehn Jahre verlängert

Timmelsjoch Hochalpenstraßen AG betreibt auf österreichischer Seite eine Mautstation – Etwa eine halbe Million Euro fließen nach Südtirol

02.03.2026, 12:48

Die Vereinbarung mit der Timmelsjoch Hochalpenstraßen AG wurde für weitere zehn Jahre bestätigt. Die gute Zusammenarbeit und Verständigung über die Grenzen hinweg wurde beim jüngsten Treffen einmal mehr unterstrichen: Im Bild (von links) Manfred Tschopfer (Geschäftsführer), Attila Scheiber (Präsident des Verwaltungsrates), Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, Philipp Sicher und Christian Gufler (beide Landesstraßendienst). (Foto: LPA/Ressort Infrastrukturen und Mobilität)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Bahnhof Meran: Neuer südtirolmobil-Infopoint eröffnet

südtirolmobil-Infostand am Bahnhof Meran ist seit drei Tagen in Betrieb - Alfreider und Zeller übergeben ihn offiziell seiner Bestimmung

24.02.2026, 16:00

Am Dienstag, 24. Februar, wurde der neue südtirolmobil Infopoint in Meran offiziell seiner Bestimmung übergeben. In der Mitte des Fotos, das bei der Eröffnung aufgenommen wurde, sind die Meraner Bürgermeisterin Katharina Zeller, Landeshauptmann-Stellvertreter Daniel Alfreider und STA-Generaldirektor Joachim Dejaco zu sehen. (Foto: LPA/Ingo Dejaco)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Bruneck–Franzensfeste: Der Zug ist wieder unterwegs

Arbeiten abgeschlossen - Zugverkehr durch das gesamte Pustertal wieder möglich - Dienstagmorgen gemeinsame Fahrt

27.01.2026, 14:30

Nach mehr als einem Jahr intensiver Bauarbeiten wurde am 27. Jänner die gesamte Bahnstrecke im Pustertal wiedereröffnet. Auf dem Foto der Zug, der um 9.10 Uhr aus Bruneck kommend in den Bahnhof Franzensfeste einfährt. (Foto: LPA/Tiberio Sorvillo)
Pendler | Nachhaltige Mobilität

Pustertalbahn: Tests vor Wiedereröffnung

Ab 6 Uhr Testfahrten mit SAD- und Trenitalia-Zügen auf der Strecke Bruneck-Franzensfeste durchgeführt. Landesrat Alfreider auch an Bord

23.01.2026, 15:50

Es fehlen noch vier Tage bis zur Wiedereröffnung der Bahnstrecke Bruneck–Franzensfeste am 27. Jänner. Am Vormittag des 23. Jänners wurden mehrere Tests auf der Strecke durchgeführt, an denen auch der Landesrat für Infrastruktur und Mobilität, Daniel Alfreider (links), und der Direktor des Ressorts Infrastruktur und Mobilität, Martin Vallazza, teilnahmen. (Foto: LPA/Greta Stuefer)
Pendler

Nordwestumfahrung Meran: Tunnel soll im Spätherbst öffnen

Alfreider: "Ein strategisches Bauwerk um Meran vom Verkehr zu entlasten und die Anbindung an das Passeiertal zu verbessern"

20.01.2026, 14:00

Es wird mit Hochdruck am Bau der Nordwestumfahrung von Meran gearbeitet, damit der Tunnel im Spätherbst 2026 für den Verkehr geöffnet werden kann. (Foto: LPA/Carron Bau)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Pustertalbahn: Wiedereröffnung am 27. Jänner 2026

Land, RFI und Infrastrukturministerium haben zusammen 27 Kilometer Strecke und 13 Bahnhöfe verbessert.

19.01.2026, 16:41

Am Dienstag, 27. Jänner 2026, wird die Pustertalbahn nach einer intensiven Phase von Modernisierungs- und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten wieder eröffnet. Die Arbeiten wurden von RFI in Zusammenarbeit mit dem Land und dem Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr in Rom koordiniert. (Foto: LPA/Ressort für Infrastrukturen und Mobilität)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Riggertal: Spürbarer Baufortschritt und Verbesserungen für den Verkehr

Am 23. Dezember wird der Kreisverkehr Ladestatt aufgehoben – Alfreider: "Gerade vor Weihnachten haben wir alles darangesetzt, der Bevölkerung Luft zu verschaffen."

22.12.2025, 14:50

Infrastrukturen- und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider und der Geschäftsführer von RFI – Rete Ferroviaria Italiana, Aldo Isi, bei einer Baustellenbesichtigung im Riggertal im September 2025. (Foto: LPA/Ingo Dejaco)
Pendler

"Urban Pass Bozen" läuft vorerst bis Ende Mai 2026 weiter

Mautkosten zwischen Bozen Nord und Bozen Süd werden auch 2026 erlassen – Ab 1. Juni neue Vereinbarung bis zur Mautstelle Neumarkt-Auer.

19.12.2025, 13:45

Weniger Emissionen und weniger Verkehr in einigen Stadtteilen von Bozen - darauf zielt der Urban Pass Bozen. Die Landesregierung hat das Projekt bis Ende Mai 2026 verlängert. (Foto: LPA/Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)
Nachhaltige Mobilität | Pendler

Rittner Seilbahn: Neuer Rekord

Bis Ende Oktober verzeichnete die Rittner Seilbahn 1,073 Millionen Fahrgäste - Das ist ein Plus von 17,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr

11.12.2025, 14:40

Marco Stabile (von links), Bereichsleiter & ropes bei der Südtiroler Transportstrukturen AG STA, Infrastrukturen- und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sowie Renate Mumelter und Günther Plattner von der Initiativgruppe Priority und STA-Direktor Joachim Dejaco besuchten die Station der Rittner Seilbahn. (Foto: LPA/Ingo Dejaco)

Kontakte

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

Letzte Aktualisierung: 09/03/2026