Land fördert weiterhin Umstieg der Unternehmen auf Elektromobilität

06.02.2023, 23:00

Seit 8. Februar können Unternehmen um einen Beitrag für die Anschaffung eines elektrobetriebenen Fahrzeuges ansuchen. Die entsprechenden Kriterien wurden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Seit 8. Februar können Unternehmen wieder um einen Beitrag für den Ankauf von E-Autos und Ladestationen ansuchen. (Foto: Unsplash)
Seit 8. Februar können Unternehmen wieder um einen Beitrag für den Ankauf von E-Autos und Ladestationen ansuchen. (Foto: Unsplash)

Auf Anregung von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung in der Sitzung vom 7. Februar die "Richtlinien zur Förderung der Entwicklung der Elektromobilität" gebilligt. Die Landesregierung bekräftigt dadurch erneut ihr Engagement, Anreize für Investitionen im Sektor Elektromobilität zu schaffen und eine umweltfreundliche, nachhaltige Mobilität zu unterstützen, wie Landesrat Achammer hervorhebt. 

Interessierte Unternehmen können somit bereits ab morgen, Mittwoch, 8. Februar 2023 wieder um einen Beitrag für Investitionen in diesem Bereich ansuchen. Bereits im Dezember 2019 hatte die Landesregierung entsprechende Richtlinien zur Förderung der Elektromobilität unter Südtirols Wirtschaftstreibenden genehmigt. Diese waren mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachdem das Grundanliegen dieser Richtlinien weiter unterstützt werden soll, war eine entsprechende Verlängerung nötig geworden, für die Ausgaben in einer Höhe von 1,8 Millionen Euro geschätzt wurden. 

Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/mdg/ck